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Von der Industrie- und Handelskammer zu Köln öffentlich 
bestellter und vereidigter Sachverständiger für 
die Wertermittlung von Grundstücken und Gebäuden.

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Leistungsspektrum   l   weitere Informationen

Zeitrahmen

Für eine Beauftragung zur Erstellung eines Wertgutachtens sollte beachtet werden, dass je 
nach Größe des Auftrags die Bearbeitung nach einer Ortsbesichtigung und nach Vorliegen 
der vollständigen Bewertungsunterlagen unter Berücksichtigung der Auslastung des Büros 
und je nach Größe des zu bewertenden Grundstücks i.d.R. bis zu vier Wochen in Anspruch 
nimmt.

 

Ortsbesichtigung 

Der Sachverständige ist verpflichtet, die Grundstücke und baulichen Anlagen persönlich zu
besichtigen. Für den Ortstermin sollte deshalb für die Zugänglichkeit aller Räume 
(Mietflächen, technische Räume, Kellerräume, Dachflächen usw.) gesorgt werden.

 

Honorar

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gibt feste Honorarbandbreiten 
für einige Leistungen der Sachverständigen vor (§33-§34 a.F. 2009). Die Honorare können 
fallweise beim Sachverständigen abgefragt werden. 

Für andere Leistungen, wie Beratungen im Bewertungs- und Bauschadensbereich und im 
Bereich der baubegleitenden Qualitätssicherung, sind die Honorare frei zu vereinbaren.

 

Vollmacht

Sofern vom Sachverständigen amtliche / behördliche Unterlagen besorgt werden sollen, 
benötigt er hierfür eine unterzeichnete Vollmacht des Eigentümers / des Berechtigten.

 

Erforderliche Bewertungsunterlagen

aktueller Grundbuchauszug (Bestandsverzeichnis, Abteilung I und Abteilung II),

- Auszug aus der Liegenschaftskarte (Flurkarte),

- Bauzeichnungen (Grundriss-, Ansichts- und Schnittzeichnungen),

- Mietverträge / Aufstellung der mietvertraglichen Gegebenheiten,

- Teilungserklärung (bei Wohnungs- und Teileigentumseinheiten),

- Erbbaurechtsvertrag (bei Erbbaurechen),

- Ggf. Verträge zu wertrelevanten Rechten. (z.B. Nießbrauch . . . )

 

Die rechtzeitige und vollständige Bereitstellung der Bewertungsunterlagen ist die
Voraussetzung für eine kurzfristige Erstellung von Bewertungen. Fehlende Unterlagen
holen wir selbstverständlich gerne für Sie bei erteilter Vollmacht ein.


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