Von der Industrie- und Handelskammer zu
Köln öffentlich
bestellter und vereidigter Sachverständiger für
die Wertermittlung von Grundstücken und
Gebäuden.
Leistungsspektrum l weitere Informationen
Zeitrahmen
Für eine Beauftragung zur Erstellung
eines Wertgutachtens sollte beachtet werden, dass je
nach Größe des Auftrags die Bearbeitung nach einer Ortsbesichtigung
und nach Vorliegen
der vollständigen Bewertungsunterlagen unter Berücksichtigung der
Auslastung des Büros
und je nach Größe des zu bewertenden Grundstücks i.d.R. bis zu vier
Wochen in Anspruch
nimmt.
Ortsbesichtigung
Der Sachverständige ist verpflichtet,
die Grundstücke und baulichen Anlagen persönlich zu
besichtigen. Für den Ortstermin sollte deshalb für die
Zugänglichkeit aller Räume
(Mietflächen, technische Räume, Kellerräume, Dachflächen usw.)
gesorgt werden.
Honorar
Die Honorarordnung für
Architekten und Ingenieure (HOAI) gibt feste
Honorarbandbreiten
für einige Leistungen der Sachverständigen vor
(§33-§34 a.F. 2009). Die Honorare können
fallweise beim Sachverständigen abgefragt werden.
Für andere Leistungen, wie Beratungen
im Bewertungs- und Bauschadensbereich und im
Bereich der baubegleitenden Qualitätssicherung, sind die Honorare
frei zu vereinbaren.
Vollmacht
Sofern vom Sachverständigen amtliche / behördliche Unterlagen
besorgt werden sollen,
benötigt er hierfür eine unterzeichnete Vollmacht des Eigentümers /
des Berechtigten.
Erforderliche Bewertungsunterlagen
- aktueller Grundbuchauszug (Bestandsverzeichnis, Abteilung I und Abteilung II),
- Auszug aus der Liegenschaftskarte (Flurkarte),
- Bauzeichnungen (Grundriss-, Ansichts- und Schnittzeichnungen),
- Mietverträge / Aufstellung der mietvertraglichen Gegebenheiten,
- Teilungserklärung (bei Wohnungs- und Teileigentumseinheiten),
- Erbbaurechtsvertrag (bei Erbbaurechen),
- Ggf. Verträge zu wertrelevanten Rechten. (z.B. Nießbrauch . . . )
Die
rechtzeitige und vollständige Bereitstellung der
Bewertungsunterlagen ist die
Voraussetzung für eine kurzfristige Erstellung von
Bewertungen. Fehlende Unterlagen
holen wir selbstverständlich gerne für Sie bei erteilter
Vollmacht ein.